AGB

§ 1 Allgemeine Nutzungsbedingungen Im Einklang

1. Gegenstand dieses Vertrages sind die gebuchten Räumlichkeiten laut Nutzungsvereinbarung einschließlich der dazugehörigen Umkleide- und Sanitärräume
2. Die Räume stehen 15 Min. vor Veranstaltungs- und Nutzungsbeginn sowie 15 Min. nach Veranstaltungs- und Nutzungsende unentgeltlich zur Verfügung.
3. Die Räume befinden sich in einem ordnungsgemäßen Zustand, der eine zweckentsprechende Nutzung durch den Nutzer erlaubt.
4. Bei zeitlicher Überziehung wird diese halbstündlich nachberechnet, ggf. zu einem anderen Nutzungsentgelt, falls ein weiterer Nutzer aufgrund der Überziehung auf einen anderen Raum ausweichen musste.
5. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Räume durch den Nutzer an Dritte ist ohne Zustimmung des Im Einklang unzulässig.

§ 2 Nutzungsumfang

1. Der Nutzer darf die überlassenen Räume ausschließlich zur Durchführung der von ihm in der Veranstaltungsbeschreibung laut Vorderseite dieses Schriftstücks beschriebenen Veranstaltung nutzen. Zu dieser Nutzung gehört auch der Auf- und Abbau der für die Veranstaltung vorgesehenen Ausstattung des Nutzers.
2. Das Im Einklang behält auch während der Nutzung das Hausrecht für die genutzten Räume. Das Hausrecht gilt auf den Nutzer als übertragen, soweit durch dessen Nutzung der Räume und die Ausübung des Hausrechtes und der laufende Seminarbetrieb hierdurch gewährleistet bleibt.
3. Vorhandene Einrichtungsgegenstände können mit Rücksprache entfernt werden, eigene Ausstattungsgegenstände können mit vorheriger Absprache mitgebracht werden. Beschilderungen, Feuerlöscher, etc. dürfen nicht verstellt oder verdeckt werden. Plakate, Hinweisschilder und dergleichen dürfen nur in Abstimmung mit dem Team des Im Einklang angebracht bzw. aufgestellt werden. Aus Gründen der Sicherheit sind die vorhandenen Fluchtwege, die den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend freizuhalten.
4. Der Nutzer hat sämtliche mit der Durchführung seiner Veranstaltung zusammenhängenden öffentlich-rechtlichen Auflagen zu erfüllen und Genehmigungen zu besorgen. Dies gilt insbesondere für Gaststätten- Hygiene- und feuerpolizeiliche Genehmigungen und Auflagen. Die Gültigkeit der Nutzungsvereinbarung ist unabhängig von einer etwa erforderlichen behördlichen Genehmigung.
5. Der Nutzungsgegenstand wird in dem Zustand übergeben, in dem er sich befindet. Der Nutzer erkennt diesen Zustand als vertragsgemäß an. Das Im Einklang haftet nicht für die Eignung der zur Nutzung überlassenen Räume für die Zwecke des Nutzers.
6. Der Nutzungsvertrag erstreckt sich nicht auf benachbarte Räume und Flächen der vom Nutzer gemieteten Räumlichkeiten, für die das Im Einklang nicht verfügungsberechtigt ist. Eine Nichterteilung der Genehmigung bzw. deren Fortfall hat das Im Einklang nicht zu vertreten und berechtigt den Nutzer nicht zur Kündigung oder Anfechtung des Nutzungsvertrages.

§ 3 Nutzungszeit, Übergabe

1. Der Nutzer ist verpflichtet, die Räume bis zum Ablauf der Nutzungsdauer zu räumen. Setzt der Nutzer nach Ablauf der Nutzungsdauer den Gebrauch des Nutzungsgegenstandes fort, hat er für jede angefangene halbe Stunde, an dem der Gebrauch fortgesetzt wird, Schadenersatz zu zahlen, dessen Höhe sich nach dem Nutzungsentgelt laut Vorderseite der Vereinbarung orientiert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Verspätungsschäden, bleiben hiervon unberührt.
2. Bei der Übergabe des Nutzungsgegenstandes wird ein Übernahmeprotokoll gefertigt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Nutzer übernimmt den Nutzungsgegenstand gemäß diesem Übernahmeprotokoll. Dieses Verfahren gilt auch bei Rückgabe des Nutzungsgegenstandes. Zeitliche Überziehungen und unsachgemäßer Gebrauch der Räume werden sofort schriftlich festgehalten.
3. Das Im Einklang kann die Übergabe des Nutzungsgegenstandes davon abhängig machen, dass der Nutzer den ihm obliegenden Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch eine Kopie des Versicherungsscheines nachweist. Verlangt das Im Einklang diesen Nachweis nicht bereits bei Übergabe, ist er spätestens am letzten Tage vor dem Veranstaltungsbeginn vorzulegen, anderenfalls kann das Im Einklang verlangen, dass der Nutzer den Beginn der Veranstaltung bis zum Nachweis einer Versicherung hinausschiebt.

§ 4 Nutzungsentgelt

1. Das Nutzungsentgelt muss spätestens 3 Tage vor der ersten Nutzung bezahlt werden. Geht das Nutzungsentgelt nicht rechtzeitig ein, ist das Im Einklang berechtigt die Nutzung der Räume zu untersagen und die Veranstaltung abzusagen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern allein der Tag der Bankgutschrift maßgeblich.
2. Der Nutzer kann gegen das Nutzungsentgelt sowie dessen Vorauszahlung nur mit einer anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
3. Eine Minderung des Nutzungsentgelts ist ausgeschlossen, wenn die Nutzung der Räume durch Umstände beeinträchtigt wird, die das Im Einklang nicht zu vertreten hat.
4. Das Im Einklang ist berechtigt, zur Sicherung des Anspruchs auf Nutzungsentgelt und etwaiger Schadenersatzansprüche eine Kaution zu verlangen. Die Kaution kann außer durch Banküberweisung durch eine unwiderrufliche Bankbürgschaft geleistet werden, die unter Verzicht auf die Anrede der Vorausklage gewährt wird

§ 5 Schließzeiten / Urlaubszeiten / Ausfallzeiten

1. Unabhängig von der Teilnehmeranzahl fällt das vereinbarte Nutzungsentgelt in voller Höhe an.
2. Im Urlaubsfall oder Nutzungsausfall durch z.B. Krankheit steht es dem Nutzer frei sich vertreten zulassen. In diesem Fall gehen automatisch alle Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung auf die Vertretung über. Die Vertretung ist dem Im Einklang mit Namen schriftlich anzuzeigen. Diese genannten Ausfallzeiten stellen keinen Stornogrund dar.
3. Im Falle einer TOP-Veranstaltung, die Im Einklang stattfindet und eine Nutzung des gebuchten Raumes nicht zulässt wird das Im Einklang einen Ersatztermin oder einen anderen Raum anbieten. Top-Veranstaltungen werden dem Nutzer mindestens 2 Wochen vorher schriftlich bekannt gegeben.
4. Der Nutzer informiert sich über Betriebsferien und über die Schließzeiten des Im Einklang und akzeptiert, dass in diesem Zeitraum keine Nutzung der gebuchten Räumlichkeiten möglich ist.

§ 6 Haftung

1. Der Nutzer hat den Nutzungsgegenstand und sämtliche Räumlichkeiten des Im Einklang einschließlich des Inventars schonend und pfleglich zu behandeln. Das Gleiche gilt für die Außenanlagen und Zugänge.
2. Für alle entstehenden Schäden und Aufwendungen, die dem Im Einklang durch Verschulden des Nutzers, seiner Erfüllungsgehilfen oder derjenigen Personen entstehen, die im Rahmen der Nutzung nach diesem Vertrag durch den Nutzer Zugang zu den Räumlichkeiten des Im Einklangs haben, ist der Nutzer ersatzpflichtig.
3. Eventuelle Beschädigungen am oder im Gebäude (Bodenfliesen, Tapeten, Glasbruch etc.) sind sofort durch den Nutzer zu melden.
4. Der Nutzer ist dem Im Einklang gegenüber regresspflichtig, falls das Im Einklang für einen Schaden haftet, der einem Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung nach diesem Vertrag entstanden ist.
5. Der Nutzer hat eine ausreichende Versicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen, die im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Räumlichkeiten entstehen können.
6. Haftungsansprüche des Nutzers gegen das Im Einklang und deren Erfüllungsgehilfen, insbesondere aus vertraglicher und/oder vorvertraglicher Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, sofern nicht auf Seiten des Im Einklang oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

§ 7 Betretungsrecht

Das Team des Im Einklang hat das Recht, die genutzten Räume zu jeder Zeit zu betreten, um den Zustand des Nutzungsgegenstandes oder die Einhaltung vereinbarter Abreden zu prüfen.

§ 8 Mehrheit von Nutzern

1. Verpflichten sich mit diesem Vertrag mehrere als Nutzer, haften sie gegenüber dem Im Einklang als Gesamtschuldner.
2. Die Nutzer bevollmächtigen sich mit Unterzeichnung dieses Vertrages bereits jetzt gegenseitig, rechtsverbindliche Erklärungen mit Wirkung für und gegen alle Nutzer abzugeben und entgegenzunehmen.
3. Ein Nutzer hat ein Verschulden der anderen Nutzer in gleichem Umfange zu vertreten wie eigenes Verschulden. Eine Mahnung gegenüber einem Nutzer wirkt für und gegen alle Nutzer.

§ 9 Vorbereitungsarbeiten

1. Die Vorbereitung der Veranstaltung, insbesondere Art und Weise der beabsichtigten Aufbauten, Dekorationen, etc. und sonstiger technischer Hilfsmittel, die Hinzuziehung von Fremdfirmen, etc. im Gebäude des Im Einklang sowie der zeitliche Ablauf der zu verrichtenden Arbeiten sind mit dem Team des Im Einklang rechtzeitig abzustimmen. Das Team des Im Einklang kann im Einzelfall verlangen, dass bestimmte technische Hilfsmittel nicht verwendet werden.
2. Diese Abmachungen werden, sofern das Im Einklang es angesichts von Art und Umfang der Vorbereitungsarbeiten verlangt, schriftlich aufgelistet und von den Vertragsparteien unterzeichnet. In diesem Fall wird die Liste als Anlage Bestandteil dieses Vertrages.

§ 10 Kündigungsrecht, Stornierungsbedingungen und Rücktritt

1. Im Falle der 10er-Karte wird bei der Terminvereinbarung die gebuchte Stundenanzahl automatisch abgezogen
2. Eine Stornierung der gebuchten Räume ist nicht möglich.
3. Das Im Einklang kann diesen Vertrag fristlos, außerordentlich und aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor in folgenden Fällen:
3.1. Wiederholte Verstöße – trotz vorheriger Abmahnung – des Nutzers gegen die Bestimmungen dieses Vertrages, wobei dem Nutzer das Verhalten von Erfüllungsgehilfen oder anderen Dritten, die in einer Beziehung zu ihm stehen, zuzurechnen ist.
3.2. Nicht gestattete Untervermietung oder Überlassung der Räume durch den Nutzer.
4. Ein Anspruch auf Rückzahlung von ungenutztem Guthaben besteht nur bei Wegfall der Mietsache.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag und in Zusammenhang mit ihm ist Nikolaistraße 22, 04109 Leipzig. Gerichtsstand ist Leipzig.
2. Vereinbarungen die zu einer Veränderung dieses Nutzungsvertrages führen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksamen Bestimmungen durch eine andere, ihrer möglichst gleichkommenden Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten der Vertragsparteien entspricht. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

Stand 01.01.2019

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